Allgemeine Geschäftsbedingungen für die vorübergehende Nutzung von möblierten Wohnungen der Wuppertal Appartements Vermietungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG


§ 1 Gegenstand
Für den Mietvertrag für möblierte Wohnungen verschiedener Kategorien in Wuppertal gelten zwischen Mieter und Vermieter ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen sowie die Vereinbarungen eines evtl. gesondert abzuschließenden schriftlichen Mietvertrages. Sollten Regelungen des schriftlichen Mietvertrages von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so haben die Regelungen des Mietvertrages Vorrang.
Alle möblierten Wohnungen sind individuell nach einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar, Ausstattung, Größe und Lage.


§2 Vertragsabschluss
Der Mieter hat mit der Reservierungsanfrage bzw. Buchung an den Vermieter noch keinen Anspruch auf Vermietung einer von ihm gebuchten Wohnung. Bei der verbindlichen Reservierungsanfrage/Buchung handelt es sich um das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter per Brief oder Email, d.h. mit der gegenseitigen Vereinbarung des Mietzeitraumes und der für diesen Zeitraum zu zahlenden Miete für eine Wohnung einer Kategorie zustande.
Bei Abweichungen der Bestätigung des Vermieters zur Buchungsanfrage des Mieters gilt die Bestätigung als angenommen, wenn innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt kein schriftlicher Widerspruch durch den Mieter erfolgt ist.


§ 3 Nutzung
3.1
Die möblierte Wohnung wird für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum vermietet.
Eine (teil-)gewerbliche Nutzung der Wohnung durch den Mieter ist nicht gestattet. Die Wohnung wird vermietet zur Nutzung nur mit der angemeldeten und bestätigten Zahl von Personen. Eine Untervermietung bzw. Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt, die Aufnahme weiterer Personen ist nur bei vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und ggf. gegen Entrichtung eines dann noch zu vereinbarenden Zuschlages zur Miete zulässig.
3.2
Der Vermieter stellt die möblierte Wohnung am ersten Tag der vereinbarten Mietzeit ab 15:00 Uhr für die angemeldete und bestätigte Personenzahl dem Mieter zur Verfügung. Bei Vertragsende ist die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Nutzungstages zu übergeben. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit wegen Fortsetzung des Mietgebrauchs durch den Mieter wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3
Die Schlüsselübergabe/-abgabe erfolgt während der Öffnungszeiten des Servicebüros nur nach Terminvereinbarung am Bornberg 25, 42109 Wuppertal. Auf Schlüsselübergaben/-abgaben außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten hat der Mieter grundsätzlich keinen Anspruch, sie werden in der Regel sofern möglich aber für den Mieter organisiert. Frühere bzw. spätere An-/Abreisen sowie An-/Abreisen am Wochenende sind daher vorab mit dem Servicebüro am besten telefonisch, persönlich oder per Email gegenseitig zu vereinbaren.
3.4
Der Mieter übernimmt die möblierte Wohnung in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand mit dem vorhandenen Inventar. Etwaige Mängel oder Schäden bei der Übernahme sind unverzüglich dem Servicebüro des Vermieters zu melden.
3.5
Der Mieter hat jeden in den Miet- und Gemeinschaftsräumen auftretenden Schaden unverzüglich dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Vergrößert sich der Schaden infolge der durch die Nichtanzeige unterbliebenen Schadensbeseitigung, so haftet der Mieter uneingeschränkt.
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsbedingungen und für alle Beschädigungen des Mietobjektes und seiner Ausstattung, die durch ihn oder einen Mitbewohner, Besucher, usw. schuldhaft verursacht werden.
Kommt der Mieter seiner Schadenbeseitigungspflicht nicht unverzüglich nach, so darf der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung die Schadensbeseitigung auf Kosten des Mieters vornehmen lassen bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Gefahr im Verzug ist eine Mahnung und Fristsetzung nicht erforderlich.
3.6
Der Mieter oder einen Mitbewohner, Besucher usw. haben die Mieträume einschl. ihres Inventars sowie die ggf. der Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten samt Anlagen und Einrichtungen (z. B. Installationen, Heiz- und Kocheinrichtungen) schonend und pfleglich zu behandeln.
Der Mieter hat insbesondere für eine ordnungsgemäße Reinigung, Lüftung und Beheizung der Wohnräume zu sorgen.
Außerdem verpflichtet der Mieter sich, jegliches Ungeziefer unverzüglich zu beseitigen sowie den Befall sofort dem Vermieter anzuzeigen und nach Befall alle Lebensmittel in verschlossenen Behältern aufzubewahren.
Der Mieter darf in den gemieteten Räumen keine Brenn- und Giftstoffe, Säuren, größere Mengen von verderblichen Abfällen oder Tierfutter u. ä. lagern.
Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer sind in der gesamten Wohnung sowie sämtlichen der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räumlichkeiten nicht gestattet. Ein Nutzungsrecht der gemeinschaftlichen Einrichtungen besteht nur innerhalb der Grenzen der Hausordnung.
Die geltenden Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 07:00 sind vom Mieter und seinen Mitbewohnern, Besuchern, usw. einzuhalten.
Des Weiteren hat der Mieter der vom Vermieter aufgestellten Hausordnung Folge zu leisten.
3.7
Bei jedem Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Türen und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschl. der Beleuchtung abzuschalten.
Bei Abreise des Mieters ist  die Wohnung vom Eigentum des Mieters zu räumen und zudem in einem aufgeräumten Zustand unter Beseitigung grober Verschmutzungen, die über die normale gebrauchsbedingte Verschmutzung hinausgeht, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei an den Vermieter zu übergeben.


§ 4 Fälligkeit und Zahlung
4.1
Die vereinbarte Miete ist  abweichend von den gesetzlichen Vorschriften im Voraus – oder in Ausnahmefällen spätestens bei der Schlüsselübergabe – zu entrichten.
Die Miete ist wie folgt fällig:
a)
•    Grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Buchung durch den Vermieter durch Brief, Fax oder Email.
•    Erfolgt eine Buchungsbestätigung mit einer kürzeren Frist als 14 Tage vor der Anreise, so ist die Anzahlung spätestens 10 Tage vor der Anreise zu leisten.
•    Bei Buchungsbestätigungen mit einer kürzeren Frist als 10 Tage vor Anreise ist die Anzahlung binnen 3 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung zu leisten.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Eingang auf dem Konto des Vermieters.
b) Restzahlung
•    Die vereinbarte Gesamtmiete ist – in Ausnahmefällen - spätestens vor Schlüsselübergabe zu leisten. Die Zahlung kann als Vorabüberweisung oder Barzahlung erbracht werden.
Kommt der Mieter der Zahlungspflicht nicht nach, so ist der Vermieter nicht zur Übergabe der Schlüssel und der Mietsache verpflichtet.
4.2
Mietpreisänderungen bis zum Vertragsabschluss sind dem Vermieter vorbehalten. Die Mietpreise verstehen sich, sofern mehrwertsteuerpflichtig, einschl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 5 Meldegesetz
Der Mieter ist verpflichtet, den Erfordernissen des Meldegesetzes Folge zu leisten.


§ 6 Kündigung und Stornierung des Mietevertrages
6.1
Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief) an Wuppertal-Appartements zu erfolgen.

6.2
Sofern zwischen dem Wohnraumanbieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Wohnraumanbieter auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Wohnraumanbieter ausübt. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Wohnraumanbieter in diesem Zeitraum auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Wohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Wohnraumanbieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

6.3 vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses

a)    Reist der Mieter vorzeitig ab, so ist der Vermieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Vermieter wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seiner Leistung erspart hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Betrieb des Vermieters im Zeitpunkt der nicht vom Mieter in Anspruch genommenen Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann.

b)    Durch den Tod des Mieters endet das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter mit sofortiger Wirkung.

c)    Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Mieter

aa) von den angemieteten Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den im Gebäude oder der unmittelbaren Nachbarschaft wohnenden Dritten das Zusammenwohnen maßgeblich verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit und Sicherheit und Sittlichkeit schuldig macht,

bb) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

d)    Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Vermieter den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Vermieter von seinen Vertragspflichten befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.


§ 7 Haftung von Vermieter und Mieter
7.1 Haftung des Vermieters
Eine etwaige Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Störungen infolge höherer Gewalt oder Streiks, für Übermittlungsstörungen in Kommunikationsnetzen sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und wegen entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden und Verluste des Mieters, die Folge eines Einbruchs in die vom Mieter gemietete möblierte Wohnung des Vermieters sind.
Ggf. andere, weitergehende Schadenersatzansprüche sind auf 5.000 € pro Schadensfall begrenzt und verjähren 6 Monate nach Ende des Mietvertrages.
7.2
Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verschlechterungen der Mietsache entsprechend der gesetzlichen Regelungen.
Dem Mieter werden bei Mietbeginn die zur Wohnung gehörenden Schlüssel ausgehändigt, diese Schlüssel sind Bestandteil der Schließanlage des Hauses. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ihm überlassenen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.


§ 8 Datenschutz
Dem Mieter ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter gewährleistet, dass die anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung des Mietvertrages erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Soweit der Mieter einer weitergehenden Nutzung durch den Vermieter zustimmt, ist der Mieter berechtigt, diese Zustimmung jederzeit durch Sen-dung einer entsprechenden E-Mail an info[at]wuppertal-appartements.de oder in sonstiger Weise schriftlich zu widerrufen.
Der Vermieter wird Mieterdaten nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergeben.


§ 9 Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist jeweils Wuppertal.


§ 10 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner um eine Lösung, die der beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt, bemühen.
__________________________________________________________________________________


Wuppertal Appartements Vermietungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG
Web: www.wuppertal-appartements.de | E-mail: info@wuppertal-appartements.de
Tel.:+49 (202) / 264 73 73 | Fax:+49 (202) /66 79 105

Sitz: Bornberg 25, 42109 Wuppertal - USt-IdNr.: DE307104451
Registergericht: Amtsgericht Wuppertal - HRA 24339 - Geschäftsführer: Martin Zientz

Persönliche Beratung

Wir kennen alle möblierten Appartements persönlich und beraten Sie gerne.

Telefon: +49 (0)202 / 264 73 73
E-Mail: {{emailAddress}}